Wer würde bei einem Apfelsaft vermuten, dass bei der Herstellung tierische Bestandteile zum Einsatz kommen? Wohl kaum einer. Nun hat die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch jedoch in einem Marktcheck entdeckt, dass mehr als ein Drittel der untersuchten Säfte mit Schweinegelatine geklärt werden und somit keine rein pflanzlichen Produkte sind. Nicht unbedingt etwas, das Veggies schmeckt!

Klärung mit Gelatine

Um den ursprünglich naturtrüben Saft zu filtern, wird zunächst Gelatine zugesetzt, die anschließend im weiteren Verarbeitungsprozess zusammen mit den anhaftenden Trübstoffen wieder aus dem Saft herausgefiltert wird. Im klaren Saftprodukt, das am Ende in der Flasche oder im Tetrapack landet, ist die Gelatine nicht mehr nachweisbar. Daher gilt laut Lebensmittelrecht die auf diese Weise eingesetzte Gelatine nicht als kennzeichnungspflichtige Zutat. Sie wird „nur“ als sogenannter technischer Hilfsstoff verstanden, der nicht deklariert werden muss. Eine Rechtsgrundlage, die Vegetariern und Veganern nicht zum ersten Mal sauer aufstoßen dürfte!

Welche Säfte sind betroffen?

Seitens Foodwatch wurden Säfte sowohl der Kette Lidl als auch Rewe und Edeka untersucht. Das schockierende Resultat: Bei sieben von 17 Apfelsäften und fünf von 14 Apfelschorlen konnte tierische Gelatine zur Klärung nachgewiesen werden. Betroffen sind hiervon Markenprodukte und Eigenmarken der Supermärkte wie beispielsweise der klare Apfelsaft von Albi oder auch die Schorlen von Lichtenauer, Adelholzener, Gerolsteiner und sogar die Bioschorle von Rewe.
Die Hersteller Pfanner, Beckers Bester und Valensina gaben bei der Befragung hingegen an, ihre Säfte mit pflanzlicher Gelatine zu klären.

Gibt es Alternativen zur Gelatineklärung?

Laut Herstellerangaben ist eine gängige Alternative eine mechanische Filterung, die sogenannte Ultrafiltration. Außerdem testen derzeit zwei Hersteller Erbsenprotein als Schönungsmittel und Ersatz für die tierische Gelatine.
Foodwatch fordert nun eine klare Kennzeichnungspflicht, sobald tierische Substanzen im Produktionsprozess verwendet wurden. Denn auch in diesem Fall werden Verbraucher wieder einmal getäuscht, wenn die Deklaration sie davon ausgehen lässt, dass es sich bei Apfelsaft um ein rein pflanzliches Produkt handelt.


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